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SG Hildesheim, 26.05.2010 - S 20 KR 274/06 |
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
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- BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R
Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher …
Auszug aus SG Hildesheim, 26.05.2010 - S 20 KR 274/06
Hierunter fallen nur Zahlungen, die aufgrund einer tatsächlich bestehenden zivilrechtlichen Verpflichtung zu leisten sind, weil Zahlungen ohne Rechtsgrund zurückgefordert werden können, also keine endgültig vom Versicherten zu tragende Aufwendung bewirken (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 14. Dezember 2006 - B 1 KR 114/06 B - und Urteil vom 7. November 2006 - B 1 KR 24/06 R-). - BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R
Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - unaufschiebbare Leistung - …
Auszug aus SG Hildesheim, 26.05.2010 - S 20 KR 274/06
Eine Ausnahme wird nur anerkannt, wenn es für den Versicherten im konkreten Fall aus medizinischen oder aus anderen Gründen nicht möglich war, die Krankenkasse vor der Leistungsinanspruchnahme zu kontaktieren, insbesondere bei Notfällen (vgl. hierzu Bundessozialgericht, Urteil vom 25. September 2000 - B 1 KR 5/99 R - Höfler in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, § 13 SGB V Rn 33 ff.). - BSG, 27.09.2005 - B 1 KR 28/03 R
Krankenversicherung - Leistungsausschluss der extrakorporalen Stoßwellentherapie …
Auszug aus SG Hildesheim, 26.05.2010 - S 20 KR 274/06
Er setzt voraus, dass die selbstbeschaffte Behandlung oder sonstige Leistung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 7. September 2005 - B 1 KR 28/03 R - mit weiteren Nachweisen). - BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 114/06 B
Zulassung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren, Kostenerstattung in der …
Auszug aus SG Hildesheim, 26.05.2010 - S 20 KR 274/06
Hierunter fallen nur Zahlungen, die aufgrund einer tatsächlich bestehenden zivilrechtlichen Verpflichtung zu leisten sind, weil Zahlungen ohne Rechtsgrund zurückgefordert werden können, also keine endgültig vom Versicherten zu tragende Aufwendung bewirken (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 14. Dezember 2006 - B 1 KR 114/06 B - und Urteil vom 7. November 2006 - B 1 KR 24/06 R-). - LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2007 - L 1 KR 319/05
Auszug aus SG Hildesheim, 26.05.2010 - S 20 KR 274/06
Üblicherweise wird davon ausgegangen, dass eine hohe Behandlungsfrequenz iSv § 8 Abs. 2 Satz 1 Krankentransport-Richtlinien erst vorliegt, wenn über einen Zeitraum von mindestens sechs Wochen mindestens zweimal wöchentlich eine Behandlung stattfindet oder über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten mindestens einmal wöchentlich (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29. März 2007 - L 1 KR 319/05).